Darf ich mit meinem Führerschein einen Wohnwagen mitführen? Wie schwer darf mein Wohnwagen sein? Welche Führerscheinklasse benötige ich für welches Gespann? In diesen und weiteren Punkten herrscht oft Unsicherheit.
Eines vorweg: Mit der Klasse B und PKW mit auch geringer Anhängelast lassen sich fast alle unsere Wohnwagen ziehen.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug-Wohnwagen darf 3,5 t nicht Überschreiten. Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Wohnanhänger findet man in den jeweiligen Fahrzeugpapieren.
Durch einen Tageskurs ohne Prüfung lässt sich der Führerschein B96 erwerben. Dieser B96 erhöht das Gespann-Gesamtgewicht auf 4,25 t!
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I:
Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg: F.2
Stützlast: 13
Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg: O.1
Z. B.: KFZ Gesamtmasse: 2045 kg, Wohnwagen Gesamtmasse: 1350 kg = 3395 kg Gesamtmasse. Klasse B reicht aus.
Außerdem interessant:
Anhängelast PKW: 1200 kg, Leergewicht Wohnwagen: 850 kg, max. Gesamtgewicht Wohnwagen: 1350 kg. Zul. Gesamtgewicht PKW 2149 kg.
Sie dürfen den Wohnwagen mit der Klasse B und diesem KFZ fahren, wenn der Wohnwagen nur bis 1.275 kg beladen wird (Anhängelast KFZ + Stützlast z.B. 75kg.) und das Gesamtgewicht des KFZ 2149 kg nicht Überschreitet (Wohnwagen 1350 kg + PKW 2149 kg = 3499 kg) .
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.350 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.
Führerscheinrechtlich kommt es für die Führerscheinklasse B alleine darauf an, dass die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers 3.500 Kg nicht Übersteigen. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist alleine für die zulässige Anhängerlast maßgeblich.